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   BVerwG, 21.10.1975 - VI B 75.75   

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BVerwG, 21.10.1975 - VI B 75.75 (https://dejure.org/1975,1820)
BVerwG, Entscheidung vom 21.10.1975 - VI B 75.75 (https://dejure.org/1975,1820)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Oktober 1975 - VI B 75.75 (https://dejure.org/1975,1820)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Erfüllung von Dienstzeitanforderungen - Berücksichtigung einer bei der sowjetzonalen Reichsbahn im Angestelltenverhältnis abgeleisteten Dienstzeit

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 26.06.1975 - II C 48.73

    Versorgungsansprüche eines Beamten - Beförderung eines Beamten

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1975 - 6 B 75.75
    Diese Rechtsprechung, mit der das Berufungsurteil im Einklang steht, hat nunmehr der II. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in dem zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmten Urteil vom 26. Juni 1975 - BVerwG II C 48.73 - bestätigt.
  • BVerwG, 05.06.1974 - II B 82.73

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1975 - 6 B 75.75
    Das Bundesverwaltungsgericht hat es bereits in einer Reihe von Entscheidungen als nach Wortlaut, Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung eindeutig angesehen, daß es sich bei der nach Art. 11 § 4 Abs. 1 Satz 1 des 4. BesÄndG und der insoweit inhaltgleichen Vorschrift des Art. 5 § 1 Abs. 1 Satz 1 des Siebenten Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes - 7. BesÄndG - vom 15. April 1970 (BGBl. I S. 339) geforderten Mindestdienstzeit in einem bestimmten Amt um Zeiten tatsächlicher Wahrnehmung des Amtes handeln muß (vgl. Beschlüsse vom 26. Juni 1973 - BVerwG VI B 24.73 - und vom 5. Juni 1974 - BVerwG II B 82.73 - jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 12.07.1972 - VI C 51.68

    Berücksichtigung einer Beschäftigung als Postangestellter als ruhegehaltfähig -

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1975 - 6 B 75.75
    Nur dann und erst dann, wenn dieses Rechtsverhältnis später aus anderen als beamtenrechtlichen Gründen und/oder ohne beamtenrechtliche Versorgung beendet wird, gehört der Betroffene zum Personenkreis des Gesetzes zu Art. 131 GG (vgl. dazu Urteil vom 12. Juli 1972 - BVerwG VI C 51.68 -).
  • BVerwG, 26.06.1973 - VI B 24.73

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1975 - 6 B 75.75
    Das Bundesverwaltungsgericht hat es bereits in einer Reihe von Entscheidungen als nach Wortlaut, Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung eindeutig angesehen, daß es sich bei der nach Art. 11 § 4 Abs. 1 Satz 1 des 4. BesÄndG und der insoweit inhaltgleichen Vorschrift des Art. 5 § 1 Abs. 1 Satz 1 des Siebenten Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes - 7. BesÄndG - vom 15. April 1970 (BGBl. I S. 339) geforderten Mindestdienstzeit in einem bestimmten Amt um Zeiten tatsächlicher Wahrnehmung des Amtes handeln muß (vgl. Beschlüsse vom 26. Juni 1973 - BVerwG VI B 24.73 - und vom 5. Juni 1974 - BVerwG II B 82.73 - jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 05.02.1976 - VI C 57.72

    Anforderungen hinsichtlich der Versorgung aus einer bestimmten Besoldungsgruppe -

    Wie der erkennende Senat bereits im Beschluß vom 21. Oktober 1975 - BVerwG VI B 75.75 - dargelegt hat, ist die schon in anderem Zusammenhang erwähnte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur erzwungenen Dienstaufgabe bzw. zum Fortbestehen des Dienst- oder Arbeitsverhältnisses unter sonst zumutbaren Bedingungen nach dem 8. Mai 1945 im sowjetisch besetzten Gebiet (in einer Stellung und in einer Funktion, die dem früheren Beamtenverhältnis entsprachen) ohne Bedeutung.
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